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Haftung
Die Regenbogen Apotheke übernimmt keine Haftung
für Ansprüche gleich welcher Art, die durch die Nutzung der
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eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung den Inhalt der Site und
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Internationale Benutzer und geltendes Recht
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Jeder Klagegrund muß innerhalb eines (1) Jahres geltend gemacht
werden, nachdem der Anspruch oder Klagegrund entstanden ist, sofern
das österreichische Gesetz nicht kürzere Fristen normiert.
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
oder eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen unberührt.
Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der Regenbogen
Apotheke werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen
vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den
Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen
geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder die Regenbogen Apotheke zusätzliche
Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen
wird die Regenbogen Apotheke von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport
der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das
Transportunternehmen wird von der Regenbogen Apotheke unter Ausschluss
der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart
bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug,
ist die Regenbogen Apotheke berechtigt, den ihr entstandenen Schaden
zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die
Regenbogen Apotheke nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung
des Kunden abschließen.
5. Die Lieferung erfolgt per Post bzw.
Botendienst.
Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der Regenbogen Apotheke
sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung
oder Lieferung durch die Regenbogen Apotheke. Der Kunde ist - soweit
nicht anderes vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Die Regenbogen Apotheke wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages,
wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen
getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben sind in Euro angegeben und beinhalten
alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen
Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots
gesondert ausgewiesen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich
sämtliche Preisangaben als Tagesbruttopreise .
4. Vertrags-, Bestell- und Beschwerdesprache ist Deutsch
Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt
mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung
über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen
des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht,
auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden
ist. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf
keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs an die angegebene Adresse der Regenbogen Apotheke
bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht
besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Er hat
dabei ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen bzw. Paketdienst
(z.B. Österreichische Post) mit einem Standardpaket oder Päckchen
zu beauftragen.
Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die Regenbogen Apotheke gewährleistet im Rahmen der folgenden
Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit,
dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt
der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen bestimmten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden,
die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die
Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung
und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist die Regenbogen
Apotheke nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur
oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen
empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen
ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Ist die Regenbogen Apotheke zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage, oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl oder ist die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für
den Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
den Vertrag rückgängig zu machen.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten,
sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des
Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt
werden.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß,
wenn möglich originalverpackt an die Regenbogen Apotheke zurückschicken.
Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch
den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen
werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen,
sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen
Aufwendungen. Die Regenbogen Apotheke behält sich eine Weiterberechnung
von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
Eigentumsvorbehalt
1. Die Regenbogen Apotheke behält sich das Eigentum an gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Die im Eigentum der Regenbogen Apotheke stehende Vorbehaltsware ist
im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Regenbogen
Apotheke abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
3. Die Regenbogen Apotheke behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr
das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird
im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt,
sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden
Rechnung gebucht werden.
4. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Regenbogen
Apotheke stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt
die Regenbogen Apotheke das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
5. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf
das Eigentum der Regenbogen Apotheke hinzuweisen und diese unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung
angegebenen Bankkonten der Regenbogen Apotheke geleistet werden. Die
Regenbogen Apotheke ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Österreichischen Banken, mindestens jedoch in Höhe von
10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Regenbogen Apotheke
entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde
ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Regenbogen Apotheke
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Regenbogen Apotheke kann der Kunde
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht
und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener
oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
4. Unsere Währungseinheit ist in Euro (€) ausgewiesen.
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